Badische Zeitung, 13.06.2014
Dienstwagen und Reisekostenrecht
Seit dem 01.01.2014 gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Um Fahrtkosten, Spesensätze etc. bestimmen zu können, muss bei jedem Arbeitnehmer ermittelt werden, wo seine Tätigkeitsstätte liegt.